Schenefelder Turnerschaft von 1909 e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den
13. März 2020, um 19.30 Uhr im Gesundheits- und
Begegnungszentrum der TS, Postmeister-Stammer-Weg 2.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit
2. Genehmigung des Protokolls vom 08. März 2019, veröffentlicht im
Sportspiegel Nr. 1/2019
3. Ehrungen
4. Berichte des Vorstands und der Abteilungsleiter
5. Bericht des Kassenwarts und Genehmigung des Jahresabschlusses 2019
6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
7. Genehmigung des Haushaltsvoranschlags 2020
8. Aufnahme der Abteilung „Reha-Sport“
9. Anträge (bitte bis zum 01. März schriftlich beim Vorstand einreichen)
a) Satzungsänderung: § 17 Mitgliederversammlung Abs.3 –
Einberufung von Mitgliederversammlungen
b) Satzungserweiterung: § 24 a Vergütungen für die Vereinstätigkeit
10. Wahlen
a) 2. Vorsitzende(r)
b) Schriftwart(in)
c) bis zu 2 Beisitzer(in)
d) Pressewart(in)
e) Internetbeauftragte(r)
f) 1 Kassenprüfer(in)
11. Bestätigung der Abteilungsleiter
12. Verschiedenes
Der Vorstand
Ankündigung von Satzungsänderungen:
Gegenwärtige Fassung der Satzung hinsichtlich der Einladung zur Mitgliederversammlung:
§ 17 Mitgliederversammlung
…
3. Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichung der Tagesordnung
und der Anträge in der Tageszeitung „Norddeutsche Rundschau“. Zwischen dem Tag des Erscheinens
der Zeitungsanzeige und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen
liegen.
Änderungswunsch und somit Antragsgegenstand inkl. Begründung:
In Anbetracht der laufend gestiegenen Anzeigenkosten der Norddeutschen Rundschau (zuletzt 350,00
Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) und den Tatsachen, dass der Leserkreis der Tageszeitung seit
Jahren stagniert bzw. rückläufig ist und wir unsere Mitglieder auf anderen Wegen über unsere
Mitgliederversammlung informieren, wird folgende Satzungsänderung beantragt:
§ 17 Mitgliederversammlung
…
3. Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichung der Tagesordnung
und der Anträge durch Aushänge im Gesundheits- und Begegnungszentrum (Vereinsheim) und im
Schaukasten im Ortszentrum der Gemeinde Schenefeld. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung im
Internet auf der Homepage der Turnerschaft unter www.ts-schenefeld.de. Zwischen dem Tag der
Veröffentlichung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen.
Darüber hinaus kann unverändert weiterhin eine redaktionelle und somit kostenfreie
Terminankündigung in der Tageszeitung (Mitteilungsblatt und/oder Norddeutsche Rundschau) vor der
Mitgliederversammlung erfolgen.
__________________________________________________________________________________
Aufnahme einer neuen Satzungsregelung:
§ 24 a Vergütungen für die Vereinstätigkeit
1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf
der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr.
26a Einkommensteuergesetz (EStG) ausgeübt werden.
3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Absatz 2 trifft der Vorstand. Gleiches
gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
4. Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen
Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des
Vereins.
5. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch
nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind.
Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen geltend
gemacht werden.