REHASPORT

Kurzinfo

Rehabilitationssport (kurz: REHASport) dient dazu, die in der Rehaklinik erreichten Ziele zu verfestigen, Krankheiten vorzubeugen und aktuelle Behinderungen zu mildern und wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen ein. Durch die körperliche Aktivität während des REHASport sollen noch eventuell vorhandene gestörte körperliche, psychische und soziale Funktionen therapiert werden, womit eine Stabilisierung und Verbesserung des Selbstwertgefühls erreicht werden soll. Die verschiedenen Angebote im Rehasportbereich sind auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Der ambulante REHASport ergänzt damit die abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahmen. Er gehört zu den ergänzenden Leistungen der Rehabilitation und ist im SGB IX §44 verankert.


Wer kann eine Rehabilitationsverordnung ausstellen?
Jeder niedergelassene Arzt mit einer Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung (Formular 56) ausstellen.

Wo kann ich Rehabilitationssport machen?
Der REHASport wird von Vereinen angeboten und von speziell dafür ausgebildeten Übungsleitern und betreuenden Ärzten durchgeführt.

Welche Kosten entstehen für mich als Teilnehmer an einer Rehabilitationssportgruppe?
Die Kosten für eine Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport werden bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen und anderen Kostenträgern, z.B. Renten- und Unfallversicherung, zeitlich befristet übernommen. Die Rehabilitationsverordnung unterliegt nicht wie eine Physiotherapiemaßnahme der Heilmittelbudgetierung und kann von ärztlicher Seite allen Krebspatienten verordnet werden, ohne ein Regressbegehren erwarten zu müssen.

Privat versicherte Patienten gehen in Vorleistung und können bei regelmäßiger Teilnahme eine Erstattung bekommen. Hier liegen je nach Versicherung Unterschiede vor. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen umfasst im Regelfall eine Kostenübernahme von 50 Übungseinheiten Rehabilitationssport, die in einem Zeitraum von 18 Monaten zu absolvieren sind. Bei bestimmten Erkrankungen ist auch ein höherer Umfang möglich.

Ist eine Folgeverordnung möglich?
Das Bundessozialgericht verneint in einem Urteil (B 1 KR 8/10 R) ausdrücklich die zeitliche Begrenzung des Rehabilitationssports, da in diesem das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke.

Bei einer Ablehnung einer Folgeverordnung hilft der RBSV gerne weiter.

 Quelle: https://www.rbsv-sh.de/beratung-reha-sport

Rehasport – Orthopädie

Hier geben wir dir eine bestmögliche Aufzählung aus dem Alltag für wen Rehasport in Frage kommt. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Schäden innerer Organe:

  • Rheumatische Erkrankungen

Orthopädische Beschwerden

  • Schulterprobleme
    • Schultersteife, Rotatorenmanschetten-Ruptur, Impingement Syndrom
  • Hüft-, Knieprobleme
    • Gonarthrose, Zustand nach Einsatz Endoprothese des Kniegelenks, Knorpelschäden am Kniegelenk
  • Arthrose
  • Osteoporose
  • künstliche Gelenke
    • Coxarthrose, Zustand nach Implantation einer Endoprothese des Hüftgelenks,
    • Hüftdysplasie
  • Rückenprobleme & Wirbelsäulenbeschwerden
    • Hals-, Brust oder Lendenwirbel-Syndrom
    • Protrusion (Verschiebung der Bandscheiben)
  • Erkrankung der Gelenke & Bandapparate
    • Erkrankungen der Schulter (PHS),
    • Epicondylitis (Tennisarm)

Unfälle:

  • Zustand nach Bandverletzungen und Frakturen der Extremitäten

Generelle Krankheiten:

  • Übergewicht
  • Alle Erkrankungen, die innerhalb des täglichen Lebens & Alltags einschränken

Quelle: https://www.reha-sport-bildung.de/