Bildungsgutschein – staatliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Was ist ein Bildungsgutschein?

Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben das Privileg, dass die Eltern ihnen eine Mitgliedschaft im Sportverein finanzieren können. Da in Deutschland aber jeder ein Recht auf Bildung und Förderung hat, wurde von der Bundesregierung 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Ein Teil dieser staatlichen Förderung ist der sogenannte Bildungsgutschein, der es jungen Menschen trotz finanzieller Einschränkungen unter anderem ermöglichen soll, an Freizeitprogrammen teilzunehmen – beispielweise durch die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Für Bildungsgutschein-Berechtigte übernimmt bzw. bezuschusst dann der Staat die Kosten für eine Mitgliedschaft im Sport-, Kultur- oder Freizeitverein.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf einen Bildungsgutschein, sobald sie oder ihre Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II

  • Sozialgeld oder Sozialhilfe

  • Kinderzuschlag

  • Wohngeld

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Gut zu wissen: Der Anspruch auf einen Bildungsgutschein gilt bei dem Bezug von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ohne Altersbeschränkung.

Wie viel vom Vereinsbeitrag wird vom Bildungsgutschein gedeckt?

Der Anteil des Bildungsgutscheines, der im Bereich Kultur, Freizeit und Sport genutzt werden kann, beträgt derzeit 15 Euro pro Monat.

Leistungen für den Bereich Teilhabe wie zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportverein erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Für Fragen und Anmeldung wende dich bitte direkt an:
info@ts-schenefeld.de oder das örtliche Amt

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