Liebe Mitglieder der TS Schenefeld,
auf Grundlage der Landesverordnung gelten für den Sport ab dem 22.11.2021 neue Regeln.
Grundsätzlich gilt ab dem 22.November:
Es dürfen nur Geimpfte und Genesene am Sport in Innenräumen (Sporthallen/Fitnessstudio) teilnehmen oder anleiten.
Gem. Landesverordnung S-H vom 20.11.2021, gültig ab 22.11.2021
“(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen zur Sportausübung und -anleitung eingelassen werden:
- Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind,
- Kinder bis zur Einschulung,
- Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
(2b) Abweichend von Absatz 2a dürfen auch Personen zur Sportausübung oder Anleitung eingelassen werden, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind, wenn die Sportausübung zu beruflichen Zwecken erfolgt oder für das Tierwohl unerlässlich ist.”
Soweit der Imp-, Genesenen- oder Testnachweis mittels QR-Code erfolgt, ist dieser vom Betreiber oder Veranstalter mit der CovPass Check-App des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen.
Der Identitätsabgleich erfolgt weiterhin anhand eines amtlichen Lichtbildausweises. (Ihr müsst euch ausweisen können)
Die Gebäude sind wieder mit Mund-Nasenschutz zu betreten.
Bei Fragen wendet euch gerne an uns.
Wir versuchen euch so gut es geht in dieser ungewöhnlichen Zeit zur Seite zu stehen.
Euer Team der TS Schenefeld