Datenschutzgrundverordnung ab 25.05.2018

Liebe Vereinsmitglieder!

Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Für unseren Sportverein sind damit viele Informationspflichten notwendig geworden. Zum einen betrifft es diese Homepage, zum anderen aber auch die allgemeine elektronische Datenerhebung und Datenverarbeitung in unserer EDV- Mitgliederverwaltung.

Die Rechtsprechung sagt, dass Mitglieder im Bestand nicht angeschrieben werden müssen, um über die Datenverarbeitung aufgeklärt zu werden. Hier kann ein Verein davon ausgehen, dass diese Mitglieder wissen, dass ihre Daten im Verein verarbeitet und gespeichert werden.

Bei Neueintritten ist dies anders. Die neuen Mitglieder müssen die Regelungen zur Datenverarbeitung zur Kenntnis erhalten und dies u. a. auch auf dem Aufnahmeantrag bestätigen. Deshalb wurde der Aufnahmeantrag um Informationen zum Datenschutz ergänzt und insgesamt grundlegend überarbeitet. Den aktuellen Antrag finden Sie/findet ihr >>hier<<.

Um aber auch unseren Bestandsmitgliedern die gleichen Informationen wie den neuen Mitgliedern zukommen zu lassen, kann dieses Informationsblatt >>hier<< eingesehen und heruntergeladen werden.

Für den Vorstand der Schenefelder Turnerschaft von 1909 e. V.
Mirco Sobek
1. Vorsitzender

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